Dazu Antirep-FAQ-Ausschnitt: Demoanmeldung

Aus Bildungsstreik 2009

Wechseln zu: Navigation, Suche

+++Frage zur Demonstrationsanmeldung während des BS09: Wie gehe ich/wir bei der Durchführung einer Demonstrationen im Zuge des bundesweiten Bildungsstreiks um? Müssen diese polizeilich angemeldet werden? Wenn ja, wie früh/spät und ist das mit irgendwelchen Kosten verbunden?

Antwort: Erstmal wäre hier zu unterscheiden zwischen einer offiziell angemeldeten Demonstration (wie vielenorts am 17. Juni) und der Freizügigkeit aller sich jederzeit zu versammeln, was auch spontan zu einer Demonstration führen kann (= Spontandemo). Wenn Menschen nun also offiziell eine Demo planen, dann sollten sie diese auch beim jeweiligen Ordnungsamt (in größeren Städten macht dies zumeist die Versammlungsbehörde bzw. der/die dafür zuständige) im Vorfeld anmelden. Also zu deiner Frage: wenn anmelden ja, dann können durch eine frühzeitige Anmeldung gewisse Plätze bzw. eine bestimmte Demoroute für den gewünschten Tag und Uhrzeit quasi vorreserviert werden (wer als erstes anmeldet, malt zuerst - außer bei Baustellen oder mutmaßlichen Gefahrenprognosen). Es muss dann zudem ein grobes Themenfeld der Demo (Titel kann auch abweichen), die geschätzte Teilnehmerzahl (hier gilt grob: große Straßen und Plätze = viele Menschen, aber ggf. auch mehr Polizeipräsenz und mehr Orga/Personen (für) die Demo-Ordner), Kundgebungsmittel (wie Lautsprecherwägen, Megaphone, aber auch [manchenorts gebührenpfichtig - bitte rückmelden] Zelte) sowie eine Verantwortliche Person im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) angegeben werden. Auf diese Art und Weise gäbe es eine offizielle Demo, die dann an Schulen vorbeiziehen könnte, damit sich Schüler_innen durch die Wahrnehmung ihrer Demonstrationsfreiheit vom Unterricht entschuldigen lassen können bzw. gelassen werden müssen. Diese Variante hat allerdings den Nachteil, dass sie abhängig ist von Absprachen mit der Staatsmacht ("Kooperation"), so findet im Vorfeld größerer Demos eine "Kooperationsgespräch" statt oder die/der V.i.S.d.P. wird freundlich auf seine Pflichten aufmerksam gemacht. Wobei hier häufig versucht wird die Demofreiheit einzuschränken (z.B. durch Längenbegrenzung der Transparente bis zur Diskriminierung vonschwarzen Kapuzenpullover-Träger_innen in Bayern, aber auch Begrenzung/Verbot von Routen, die aber aus politischen Gründen dort vorbei führen sollen). Verstoßt dann die/der Anmelder_in gegen diese Absprachen, kann er sie a) zur Rechenschaft gezogen werden; oder b) bei Nichteinhaltung bzw. Verweigerung angezeigt werden; oder aber auch c) sich durch Obrigkeitshöriges Verhalten gegen die eigene Demo/Bewegung stellen. Da c) nicht Ziel von Demos (durchaus aber von Polizeitaktik) sein sollte und a) bzw. b) schmerzhaft für den/die Verantwortliche seien könnte, ist es natpürlich legitim, dass Menschen, die sich gegen ein System wehren dies auch gemeinsam, aber eben spontan tun. (Bedenklich ist hier eben, dass das Ganze dann nicht unter dem Schutz des Versammlungsgesetzes abläuft, was eine Entscheidung für Menschen vor Ort wäre, die an dem Ganzen beteiligt sind). Tipp: um die Bürokratie nicht über zu beanspruchen und sich auch auf die eigentliche Arbeit (kritik am bildungssystem und willensbildungsprozesse) konzentrieren zu können, sollte eine demoanmeldung gut überlegt sein und immer begleitet werden von mehreren Menschen (am besten Ermittlungsauschuss mit/und/oder Rechtsanwalt), damit das freiheitliche Recht nicht gegenüber Ordnungs- und Sicherheitsfetischismus einsteckt. Dabei gilt aber immer: sich nicht spalten lassen, gerade auch wenn die Polizei ihre Chaotentheorie auspackt und überzogen reagiert: demonstrieren und sich versammeln ist ein elementares Freiheitsrecht.

Persönliche Werkzeuge