Antirep-FAQ
Aus Bildungsstreik 2009
Fragen über Fragen! Wer kann sich wie und mit ggf. welchen Folgen protestieren und demonstrieren?
FAQ (Frequently Asked Questions)
Eine ständig sich aktualisierende FAQ mit Rechtshilfetipps findet ihr hier (sry Fragen und einige Antworten sind noch unvollständig - weitere offene dennoch unter "Diskussion" eintragbar;):
+++Frage zur Schulpflicht und gegen Sanktionierung minderjähriger Schüler_innen
Wie kann ein Ausfall des Unterrichts gefordert werden, wenn Schulpflicht besteht? Ist es rechtlich möglich, diese Schüler öffentlich zum Streiken aufzurufen? Und wie sieht´s mit Minderjährigen aus, die ohne Aufsicht von Lehrpersonal oder Eltern streiken?
Antwort: Die Frage ist mitunter falsch gestellt, da auch der Streik an einer Hochschule gar kein rechtliches Mittel ist! Wenn zum Bildungsstreik aufgerufen wird (öffentlich), dann ist dies in erster Linie symbolisch zu verstehen, damit Schüler_innen, Studierende, Lehrende, Erzieher_innen, etc... sich die Zeit und den Freiraum nehmen sich für ein anderes Bildungssystem bzw, eine andere Gesellschaft einzusetzen. Lehrer_innen und Eltern sind zudem rechtlich zu trennen, da Leher_innen zwar die Aufsicht haben, nicht aber die Sorgeberechtigten (Eltern bzw. Sorgeberechtigte) sind und dazu natürlich nicht gesetzlich in der Lage sind den Willen, die Mobilität und die freie Meinungsäußerung einesreinzelnen Schüler_innen zu beschränken. Es ist die Frage eines Grundverständnisses (wie s.o.), ob die Zeit genutzt wird dem Bildungsauftrag, durch eigene Formen der Bildung, gerecht zu werden! JEDOCH: müsste nach dieser Denke die aufsichtspflichtige Person die Schüler_innen begleiten oder mindestens die Schüler_innen davon in Kenntnis zu setzen, dass sie der Aufsichtspflicht z.B. für eine Demo nicht nachkommen kann, niemenschen aber daran hindern darf das Zimmer zu verlassen. Leider können die Lehrer_innen durch Sanktionen (schlechte Note, Nachsitzen bis Schulverweis) drohen und damit repressiv einen Protest verhindern - dagegen helfen keine direkten Rechtsmittel, das Recht auf freie Meinungsäußerung muss eben immer wieder und allenorts selbst politisch erkämpft werden. Die rechtlich sicherste Möglichkeit, damit Minderjährigen eine Teilnahme an der Woche des BS09 bzw. einzelnen Demonstrationen ermöglicht wird, ist die (SCHULENTSCHULDIGUNG) durch die Eltern (ELTERNBRIEF) - damit sind es auch wieder die wahren Sorgeberechtigten, die die Verantwortung für die Minderjährigen tragen.
+++Frage zu Fehlstunden:
Zählen durch Streik versäumte Stunden als unentschuldigte Fehlstunden?
Antwort: Wenn alle fehlen - was dann? Nein, ernsthaft: dies ist wiederum eine politisch durchzusetztende Maßnahme (gegen die Sanktion: Fehlstunden), dass sie als solche nicht zählen, weil es nur das Fernbleiben, nicht aber das bestreiken des Unterrichts gibt (s. zum Teil auch Antwort darüber)!
+++Frage zu einer Aktion (Banküberfall) am Tag des zivilen Ungehorsams (18.6.):
Was muss bei der Besetzung einer Bank beachtet werden, damit es keine
strafrechtlichen Konsequenzen gibt?
Antwort? komische frage. natürlich: keine waffen! keine ernsthafte Bedrohung, dafür viel Witz und ein klares Statement! Bzw. richte dich/euch mit dieser Frage (genauere Planung eines Banküberfalls) doch bitte an: banküberfall ät bildungsstreik2009.de
+++Frage zur Demonstrationsanmeldung während des BS09
Wie gehe ich/wir bei der Durchführung einer Demonstrationen im Zuge des bundesweiten Bildungsstreiks um? Müssen diese polizeilich angemeldet werden? Wenn ja, wie früh/spät und ist das mit irgendwelchen Kosten verbunden?
Antwort: Erstmal wäre hier zu unterscheiden zwischen einer offiziell angemeldeten Demonstration (wie vielenorts am 17. Juni) und der Freizügigkeit aller sich jederzeit zu versammeln, was auch spontan zu einer Demonstration führen kann (= Spontandemo). Wenn Menschen nun also offiziell eine Demo planen, dann sollten sie diese auch beim jeweiligen Ordnungsamt (in größeren Städten macht dies zumeist die Versammlungsbehörde bzw. der/die dafür zuständige) im Vorfeld anmelden. Also zu deiner Frage: wenn anmelden ja, dann können durch eine frühzeitige Anmeldung gewisse Plätze bzw. eine bestimmte Demoroute für den gewünschten Tag und Uhrzeit quasi vorreserviert werden (wer als erstes anmeldet, malt zuerst - außer bei Baustellen oder mutmaßlichen Gefahrenprognosen). Es muss dann zudem ein grobes Themenfeld der Demo (Titel kann auch abweichen), die geschätzte Teilnehmerzahl (hier gilt grob: große Straßen und Plätze = viele Menschen, aber ggf. auch mehr Polizeipräsenz und mehr Orga/Personen (für) die Demo-Ordner), Kundgebungsmittel (wie Lautsprecherwägen, Megaphone, aber auch [manchenorts gebührenpfichtig - bitte rückmelden] Zelte) sowie eine Verantwortliche Person im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) angegeben werden. Auf diese Art und Weise gäbe es eine offizielle Demo, die dann an Schulen vorbeiziehen könnte, damit sich Schüler_innen durch die Wahrnehmung ihrer Demonstrationsfreiheit vom Unterricht entschuldigen lassen können bzw. gelassen werden müssen. Diese Variante hat allerdings den Nachteil, dass sie abhängig ist von Absprachen mit der Staatsmacht ("Kooperation"), so findet im Vorfeld größerer Demos eine "Kooperationsgespräch" statt oder die/der V.i.S.d.P. wird freundlich auf seine Pflichten aufmerksam gemacht. Wobei hier häufig versucht wird die Demofreiheit einzuschränken (z.B. durch Längenbegrenzung der Transparente bis zur Diskriminierung vonschwarzen Kapuzenpullover-Träger_innen in Bayern, aber auch Begrenzung/Verbot von Routen, die aber aus politischen Gründen dort vorbei führen sollen). Verstoßt dann die/der Anmelder_in gegen diese Absprachen, kann er sie a) zur Rechenschaft gezogen werden; oder b) bei Nichteinhaltung bzw. Verweigerung angezeigt werden; oder aber auch c) sich durch Obrigkeitshöriges Verhalten gegen die eigene Demo/Bewegung stellen. Da c) nicht Ziel von Demos (durchaus aber von Polizeitaktik) sein sollte und a) bzw. b) schmerzhaft für den/die Verantwortliche seien könnte, ist es natpürlich legitim, dass Menschen, die sich gegen ein System wehren dies auch gemeinsam, aber eben spontan tun. (Bedenklich ist hier eben, dass das Ganze dann nicht unter dem Schutz des Versammlungsgesetzes abläuft, was eine Entscheidung für Menschen vor Ort wäre, die an dem Ganzen beteiligt sind). Tipp: um die Bürokratie nicht über zu beanspruchen und sich auch auf die eigentliche Arbeit (kritik am bildungssystem und willensbildungsprozesse) konzentrieren zu können, sollte eine demoanmeldung gut überlegt sein und immer begleitet werden von mehreren Menschen (am besten Ermittlungsauschuss mit/und/oder Rechtsanwalt), damit das freiheitliche Recht nicht gegenüber Ordnungs- und Sicherheitsfetischismus einsteckt. Dabei gilt aber immer: sich nicht spalten lassen, gerade auch wenn die Polizei ihre Chaotentheorie auspackt und überzogen reagiert: demonstrieren und sich versammeln ist ein elementares Freiheitsrecht.
+++Frage zur umfassenden Mobilisierung von Schüler_innen ohne abzuschrecken:
Wie kann sensiblen Schüler_innen nahe gebracht werden, dass ein EA bzw eine (EA)Nummer existiert bei der man bei Festnahmen anrufen kann?
Hier ist insbesondere die Abschreckungsproblematik ernst zu nehmen, da einerseits viele (junge) Leute am Protest teilnehmen sollen, diese aber nicht hilflos der Polizei ausgesetzt werden dürfen. Daher ist eine vorsichtige Vermittlung wichtig und eben nicht eine Dramatisierung durch „worse case szenarios“ (Festnahmen, Anzeigen, etc..) Vielmehr ist es wichtig, dass die EA-Nummer bekannt gemacht wird und als reine Vorsichtsmaßnahme zu betrachten ist, da unser Protest inhaltlich begründbar und berechtigt ist, es aber immer wieder zu Zwischenfällen mit den Ordnungsbhörden kam und kommen wird. Zudem solltet ihr begründen warum bestimmte Protestformen gewählt werden (spontandemo, blockade, besetzung) und neben einer Aufklärung über die eigenen Rechte und die Aussageverweigerung gegenüber der Polizei (nur Name, Geburtsdatum und -ort. ungefähre Berufsbezeichnung wie Schüler_in, Student_in angeben!) kann die Bildung von (anonymisierten) Bezugsgruppen (mind. 3-5 Personen) sinnvoll sein.
+++Frage zu rechtlichen Informationen zum Thema Unibesetzung:
Was tue ich bei einer Besetzung, wenn jemand des Unipersonals androht die Polizei zu rufen, falls das Gebäude nicht geräumt wird etc? Gibt es dazu einen Reader oder iregnwelcche zusammengestellte Infos bzw. Linkseiten?
Antwort steht noch aus! Generell kann innerhalb der Hochschule über die studentische Selbstverwaltung, den Hochschulsenat bzw -fachbereiche oder eben über Mitstudierende, weitere Mitarbeiter_innen oder Lehrende Druck gemacht werden auf die Unileitung, die Hausrecht hat und somit darüber (außer bei dem schwammigen Polizeizugriff "Gefahr im Verzug") entscheiden kann, ob die Bullen auf den Campus kommen dürfen.
